Geschäftsnummer: | 95.1108 |
Eingereicht von: | Jeanprêtre Francine |
Einreichungsdatum: | 19.09.1995 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Volkswirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Arbeit; Massnahmen; Bundesrat; Regionen; Schweiz; Bereit; Entwicklung; Deutschen; Arbeitslosigkeit; Rezession; Innovationshilfe; Enthalten; Impulsprogramm; Programm; Unternehmen; Dringliches; Spezielles; Ansicht; Gesetzt; Frist; Treffen; Gedenkt; Diskutiert; Schaffung; Sein; Dauerhafte; Vorgesehenen; Verfügung; Treffen; Beschäftigung |
Von der Rezession sind in letzter Zeit aus verschiedenen Gründen die Westschweiz und der Kanton Tessin besonders stark betroffen gewesen. Diese beiden Regionen haben bis heute auch nicht vom zögerlichen konjunkturellen Aufschwung profitiert. Im Gegenteil: die Arbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie in der deutschen Schweiz und sie verharrt auf hohem Niveau. Im Hinblick auf Arbeit wird somit der Graben zwischen der deutschen Schweiz und der französischen und italiensischen Schweiz immer tiefer.
1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich mit dieser Entwicklung nicht nur schwerwiegende und unannehmbare soziale und wirtschaftliche Probleme, sondern auch Fragen im Zusammenhang mit der Staatspolitik und der innenpolitischen Stabilität stellen?
2. Ist der Bundesrat bereit, gestützt auf die Artikel 31bis und 31quinquies der Bundesverfassung wirtschaftspolitische Massnahmen zugunsten dieser Regionen zu ergreifen? Hat er bereits solche Massnahmen diskutiert? Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt er zu treffen? Welche Frist hat er sich dafür gesetzt?
3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass für diese Regionen ein spezielles und dringliches Impulsprogramm notwendig ist? Dieses Programm sollte eine Innovationshilfe enthalten sowie für die Schaffung neuer Unternehmen und eine dauerhafte Entwicklung förderlich sein. Dabei wären von der Arbeitslosigkeit betroffene Frauen und Jugendliche, aber auch ausgesteuerte Arbeitslose, die nur mit grosser Mühe wieder Arbeit finden, besonders zu berücksichtigen.
4. Ist der Bundesrat bereit, über den in der Arbeitslosenversicherung vorgesehenen Rahmen hinaus gehende Massnahmen zur Förderung der Beschäftigung in den genannten Regionen zu treffen, indem er für diese zusätzlich Mittel zur Verfügung stellt?